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Beratung und Begleitung für Ehrenamtliche

Bei Fragen und Problemen zum Asylverfahren, Aufenthaltsrecht oder anderen ausländerrechtlichen Angelegenheiten sind häufig ehrenamtlich Engagierte die ersten Ansprechpartner*innen für Geflüchtete. Aufgrund der Komplexität dieses Rechtsbereiches sind Ehrenamtliche angeraten, die Beantwortung der Fragen fachkundigen Personen zu überlassen, um Fehlberatungen, welche sich u.a. negativ auf das Verfahren ausüben können, zu vermeiden. Nichtsdestotrotz können Ehrenamtliche dahingehend eine wichtige Unterstützung leisten, die zumeist sehr verunsicherten Personen durch grobe Erklärungen zu beruhigen und sie bei Bedarf an Fachberatungsstellen oder Rechtsanwält*innen zu vermitteln. Zudem sollten Ehrenamtliche stets Ruhe bewahren und vermeiden, Betroffene durch eigene Unsicherheiten zu irritieren – stattdessen können sie durch das Aufzeigen von Perspektiven und Handlungsmöglichkeiten beruhigen.

Erfahrungsgemäß tun sich bei Engagierten im Ehrenamt und bei der Begleitung von Einzelpersonen zahlreiche Fragen und Problemlagen auf, die sich aufgrund der Komplexität nicht so leicht beantworten lassen und bei denen sie sich nicht selten selbst eine Fallberatung wünschen.

Aus diesem Grund bietet Bon Courage auch Ehrenamtlichen an, anonymisiert über Einzelfälle zu sprechen und gemeinsam Handlungsschritte zu erarbeiten.

Hinweis

Es ist wichtig darauf hinzuweisen, dass das Beratungsangebot keine Ausbildung zur Asylberatung darstellt und Ehrenamtliche weiterhin ihre Kompetenzen und Grenzen kennen sollten. Es geht vorrangig darum, einen allgemeinen Überblick über das komplexe Asyl- und Aufenthaltsrecht zu bekommen, sowie über Einzelfälle zu sprechen.

Des Weiteren ist darauf aufmerksam zu machen, dass im Rahmen der Beratungssprechstunde leider keine sozialen Themen (z.B. Gesundheitsversorgung, Freizeitmöglichkeiten, Unterbringen oder Schule / Ausbildung / Arbeit) thematisiert werden können.

Selbstverständlich ist das Angebot kostenlos.